Brexit - Flagge - Großbritannien
Lina Kivaka - Pexels

Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich (VK) nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Es gilt ein vorläufiger Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihrer Warenlieferung ins Vereinigten Königreich.

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1. Zollformalitäten

Freihandelsabkommen

Zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gilt seit dem 1. Januar 2021 ein Freihandelsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA).
Anders als bisher im Binnenmarkt gilt die darin vereinbarte Zollfreiheit nur für Ursprungswaren der Vertragspartner (EU und VK) und nicht für zugekaufte Waren aus Nicht-EU-Ländern. Eine Kumulierung mit anderen Freihandelsabkommen ist nach jetzigem Stand nicht vorgesehen (d.h. zugekaufte Waren aus Drittländern mit denen die EU ebenfalls ein Freihandelsabkommen hat, werden nach jetzigem Stand nicht für die Ursprungseigenschaft als EU-Ware im Sinne des Abkommens anerkannt). 





Zolltarif / Waren auf Zollsätze bei der Einfuhr prüfen

Seit Januar 2021 gilt ein  neues Zolltarifsystem im VK, welches sich vom EU-Zolltarif unterscheidet:

  • Die durchschnittlichen Zollsätze des UKGT sind geringer als die Zollsätze des EU-Zolltarifs.
  • Zahlreiche Zölle werden auf null gesetzt (beispielsweise Rohre aus Kupferlegierungen, Schrauben, Spülmaschinen oder Weihnachtsbäume, LED-Lampen).
  • Zölle auf landwirtschaftliche und Fischereiprodukte, PKW und Waren aus Keramik werden jedoch zum Schutz der britischen Industrie beibehalten.
  • Zollsätze, die im EU-Zolltarif bisher geringer als 2 Prozent betragen, werden abgeschafft.

 Hinweis

Eine Ausfuhranmeldung benötigt man für die Warenausfuhr in ein Nicht-EU-Land ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm. Bei einem Wert über 3.000 Euro bedarf es das zweistufige Ausfuhrverfahren. Unter 1.000 Euro reicht eine mündliche Anmeldung beim Zoll. Einige Speditionen fordern jedoch auch hierfür die schriftliche Zollanmeldung. Wenn Waren auf dem Landweg, bspw. über Frankreich nach Großbritannien transportiert werden, ist zudem zu beachten, dass die Außenzollstelle nicht mehr in Deutschland, sondern in Frankreich liegt.

  Finden Sie hier Ihren Warencode, Zoll- und Mehrwertsteuersatz bei Exportgeschäften mit dem Vereinigten Königreich





Zollanmeldungsprogramm

Das System „CHIEF“, welches bisher für die elektronische Abgabe für Zollanmeldungen verwendet wird, soll schrittweise durch die neue Anwendung “Customs Declaration Service” (CDS) ersetzt werden. Seit Oktober 2022 müssen Einfuhrzollanmeldungen bereits mit CDS gemacht werden. Ab dem 1. April 2023 sollen dann auch Ausfuhrzollanmeldungen nur noch über CDS erfolgen. Derzeit sind Ausfuhrzollanmeldungen noch über beide Systeme möglich.





EORI-Nummer

Alle EU-Unternehmen, die Waren aus dem Vereinigten Königreich ein- oder in das Vereinigte Königreich ausführen wollen, müssen seit 2021 die Warenlieferungen zur Ein- bzw. zur Ausfuhr elektronisch anmelden. Dazu ist eine deutsche EORI-Nummer erforderlich. Wer noch keine EORI-Nummer hat, sollte diese schnellstmöglich  über den deutschen Zoll beantragen.

 Hinweis: Handlungsbedarf bei Lieferbedingung „frei Haus“
Allen deutschen Unternehmen, die bisher „frei Haus“ an ihre Kunden im Vereinigten Königreich geliefert haben, empfehlen wir, die Lieferbedingung mit dem englischen Partner neu zu definieren. Bei einer Frei-Haus-Lieferung (DDP) verpflichten Sie sich gegenüber dem Kunden, die Wareneinfuhr und Verzollung in das Vereinigten Königreich zu übernehmen. Voraussetzung für die Verzollung bei der Einfuhr in UK (Drittland) ist seit dem 1. Januar 2021 die umsatzsteuerliche Registrierung sowie die Beantragung einer UK-EORI-Nummer bei der englischen Zollbehörde. Die ist mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Kosten verbunden. 





Ursprungseigenschaft

Wie bei anderen Freihandelsabkommen (wie z.B. mit der Schweiz) gibt es im Abkommen Ursprungsregeln, welche Waren Ursprung verleihen. Wertschöpfung und Herkunft verarbeiteter Vormaterialien sind hierfür wesentliche Faktoren. 
Auf viele Waren mit präferenziellem Ursprung EU gewährt das Vereinigte Königreich Zollfreiheit. Ausführer können Erklärungen zum Ursprung für Ausfuhren in das Vereinigte Königreich mit  Lieferantenerklärungen der Vorlieferanten belegen. 

Ursprungsnachweise ausgestellt in der EU

Wenn die Ursprungsregeln erfüllt sind, dann darf die Erklärung zum Ursprung abgegeben werden. Ursprungserklärung kann z.B. auf der Handelsrechnung erfolgen. Bei einem Warenwert über 6.000 EUR ist dazu eine sog. REX-Nr. erforderlich. Der erforderliche Status des  „Registrierter Ausführers“ wird beim Zoll formell beantragt.

 Tipp: Prüfen Sie im Vorfeld mit Hilfe der Warennummer, ob im Vereinigten Königreich überhaupt Zoll anfällt. Fällt kein Zoll an, benötigen Sie auch keinen Ursprungsnachweis. Prüfen können Sie anhand des  britischen Zolltarifs oder in der Datenbank  Access2Markets





Vormaterial aus dem Vereinigten Königreich

Vormaterial/Waren von Ihren Geschäftspartnern aus dem Vereinigten Königreich sind Drittlandswaren und folglich für Lieferungen in andere Drittländer nicht mehr präferenzberechtigt. Alle Vorprodukte und Verarbeitungsvorgänge des VK werden bei Lieferantenerklärungen für andere Drittländer mit Freihandelsabkommen fortan als „ohne Ursprungseigenschaft“ behandelt. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie und Ihre Kunde mit Sitz in der Europäischen Union die eigenen Lieferketten in Bezug auf den präferenzberechtigten Warenverkehr neu bewerten müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der  Website des Zolls.





Mehrwertsteuer

Wie bei allen Exporten in Drittländer stellen Sie bei Lieferungen in das Vereinigte Königreich eine Nettorechnung an Ihren Kunden im Vereinigten Königreich. Vergessen Sie nicht den Ausfuhrvermerk vom Zollamt, der dem deutschen Finanzamt als Nachweis für die umsatzsteuerbefreite Ausfuhrlieferung dient. 







2.  Zulassung und Zertifizierung

Seit dem 1. Januar 2021 gehen das Vereinigte Königreich und die Europäische Union auch in diesem Bereich getrennte Wege. Das Abkommen regelt einzelne Teilbereiche. Unter anderem betroffen sind Kfz-Ausrüstungen und -Teile (Typengenehmigungszertifikate und internationalen Standards) sowie Arzneimittel (z.B. gegenseitige Anerkennung von Inspektionsergebnissen, aber nicht der Zulassungen).

  • Fall 1: Sie importieren von Geschäftspartnern aus dem VK Medizinprodukte, Maschinenteile oder Bauprodukte: Es ist nach dem Unionsrecht eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle der EU erforderlich. Weisen Sie Ihren Geschäftspartner darauf hin, dass eine Zertifizierung nach EU-Standards erforderlich wird. 
  • Fall 2: Sie beliefern Geschäftspartner im VK mit Maschinen, Anlagen, Medizinprodukten: Fragen Sie nach, ob eine Zertifizierung ab jetzt in VK erforderlich wird. Es können bestehende Zertifikate, die vom VK gewährt wurden, in einem anderen EU-Mitgliedstaat übertragen werden. Hierzu ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, der britischen sowie der benannten Stelle innerhalb der EU notwendig.

  



CE-Kennzeichnung

Seit dem 1. Januar 2021 ersetzt das neue britische Label „UKCA“ (United Kingdom Conformity Assessed) im VK das CE-Zeichen.
Die CE-Kennzeichnung behält aber auf unbestimmte Zeit in Großbritannien ihre Gültigkeit, sofern die britischen und die EU-Produktvorschriften identisch sind. Erstmal ändert sich nichts an den technischen Produktanforderungen sowie den Verfahren zur Konformitätsbewertung. Das Vereinigte Königreich übernimmt die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht. Die europäischen harmonisierten Normen und Standards werden in „UK designated standards“ umgewandelt. Für Nordirland kann weiterhin die CE-Kennzeichnung verwendet werden, da Nordirland weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes für Waren bleibt. 

Außerdem gilt zu beachten:

  • Es gelten gesonderte Regeln für Medizin- und Bauprodukte hinsichtlich der maximalen Zulassung für die CE-Kennzeichnung.
  • Bis zum 31.12.2027 darf die UKCA-Kennzeichnung auf dem Begleitdokument oder mittels einem Klebeetikett angebracht werden; ab dem 1.1.2028 auf dem Produkt selbst.
  • Sowohl bei der CE-Kennzeichnung als auch der UKCA-Kennezichnung muss der Importeur mit Name und Anschrift gekennzeichnet sein. Dies ist bis zum 31.12.2027 per Aufkleber oder Begletdokument möglich. Ab dem 01.01.2028 müssen die Daten des Importeurs am Produkt angebracht werde.

 Weiterführende Informationen

Die britische Regierung informiert auf der Seite  Using the UKCA marking über die Kennzeichnung und auf  Placing manufactured products on the market in Great Britain über die Produkteinfuhr.

 

Gerade bei Warenlieferungen ins Vereinigte Königreich empfehlen wir dringend, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen.
Die Beratung ist für Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg kostenlos. Wir freuen uns über Ihren Anruf!
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Katrin Wegele KD BUSCH.COM

Katrin Wegele

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