
Dienstleistungserbringung im Ausland Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen ins Vereinigte Königreich
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und weitere wesentliche Punkte, die Sie bei der Entsendung ins Vereinigte Königreich beachten müssen.
Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung im Vereinigten Königreich anmelden?
Eine allgemeine Anmeldepflicht für die Entsendung von Mitarbeitenden gibt es im Vereinigten Königreich nicht. Je nach Länge beziehunghsweise Art der Tätigkeit sind jedoch gebenenfalls Visa oder Tätigkeitserlaubnisse erforderlich.
Ist die Einreise über die Besucherroute (visumsfreie Einreise) oder das Frontier Worker Permit möglich, wird ab dem 2. April 2025 eine britische „Electronic Travel Authorisation“ (ETA) benötigt. Diese kann über ein Online-Formular oder über eine App („UK ETA App“) ab März 2025 beantragt werden.
Die Kosten belaufen sich auf 10 Pfund, die Bearbeitungszeit des Antrags soll drei Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die ETA ist für zwei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses. Somit ist die Einreise mehrmals möglich, allerdings dürfen die Aufenthalte nicht länger als sechs Monate dauern.
Hinweis: Ab 9. April erhöhen sich die Kosten für die ETA auf 16 Pfund.
Weitere Informationen:
GOV.UK: UK to expand digital travel to more visitors
GOV.UK: Home Office and nationally fees: 9 April 2025
GOV.UK: Apply for an electronic travel authorisation (ETA)
Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung im Vereinigten Königreich mitzuführen?
Mitzuführende Unterlagen:
- Auftragsbestätigung (Die vertragliche Verbindung zum Unternehmen im Vereinigten Königreich sollte kenntlich gemacht sein.)
- Schreiben vom britischen Geschäftspartner über die Dringlichkeit der Arbeiten und über die besonderen Qualifikationen, über die der Mitarbeiter verfügt.
- A1-Bescheinigung (von der Krankenkasse zu erhalten)
- Unterkunftsnachweise
- Rückflugtickets
- Kontaktperson bei Rückfragen
- Reisepass
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) im Vereinigten Königreich?
In bestimmten Fällen muss die Dienstleistung vor der Aufnahme bei der zuständigen britischen Behörde gemeldet werden. Dies betrifft z.B. die Bereiche Gasinstallationen, Augenoptik und Zahntechnik.
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor im Vereinigten Königreich?
Im Bausektor muss der Bauherr das Bauvorhaben im Vorfeld bei dem örtlich zuständigen Building Control Department anzeigen. Gegebenenfalls müssen hier weitere Genehmigungen beantragt werden.
Bei Bau- und Montageleistungen ist eine Registrierung zum Construction Industry Scheme (CIS) verpflichtend. Dies gilt auch für Subunternehmer.
Muss ich mich im Vereinigten Königreich umsatzsteuerlich registrieren?
Unter gewissen Umständen ist eine umsatzsteuerliche Registrierung notwendig. Dies hängt von der Art der Leistung ab. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem Auftrag.