EuropapolitikNachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Um die bestehenden Regelungen zur Unternehmensberichterstattung mit der neuen EU-Taxonomie kompatibel zu machen, hatte die EU-Kommission im April 2021 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen (NFRD) vorgelegt. Im Zuge dessen soll die NFRD in „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) umbenannt werden.
EU-Rat und EU-Parlament haben sich nun zur CSRD positioniert.
Die Position des EU-Parlaments ist zu begrüßen, denn KMUs – und somit auch Handwerksbetriebe – sollen vom Anwendungsbereich der Richtlinie komplett ausgenommen werden.
Außerdem ist ein auf Freiwilligkeit basierendes KMU-Instrument vorgesehen, das im Laufe des nächsten Jahres erarbeitet werden soll. Somit sollen durch vereinfachte Offenlegungsstandards auch KMU die Möglichkeit haben, auf freiwilliger Basis, über Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens berichten zu können.
Es stehen nun die weiteren Verhandlungen zwischen Rat und Parlament an. Das Gesetzgebungsverfahren sollte nach aktuellem Plan bis Ende Juni 2022 abgeschlossen sein.