Frankreich: Entsorgung von Bauabfällen
Was sind Bauabfälle?
Im französischen Umweltgesetzbuch ist der Begriff der Bauabfälle breit definiert. Er umfasst Abfälle bei Bau-, Abbruch- und Renovierungsarbeiten; egal ob diese im öffentlichen, gewerblichen oder privaten Bereich anfallen.
Unterscheidung in 3 verschiedene Kategorien von Abfällen:
- Inertabfälle: Abfälle, die keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegen. Beispiele: Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik, Steine, Glas etc.
- Nicht gefährliche Abfälle: Abfälle, die weder gefährliche Eigenschaften noch gefährliche Anhaftungen, Verunreinigungen oder Inhalte aufweisen. Beispiele: Metalle, unbehandelte Holzelemente, Papier, Pappe, Karton, Kunststoffe, Mineralwolle, Steinwolle, Farben, Lacke, Klebstoffe ohne gefährliche Stoffe, Gemische dieser Abfälle, Elektro- und Elektronikaltgeräte (ohne gefährliche Stoffe), Gips etc.
- Gefährliche Abfälle: mit Eigenschaften wie brandfördernd, toxisch, explosionsgefährlich. Beispiele: FCKW- haltige Dämmstoffe, behandelte Holzelemente (lackiert, kunststoffbeschichtet, imprägniert), Hölzer mit Anhaftungen, Leuchtmittel, die gefährliche Stoffe enthalten, PCB-haltige Dichtungsmassen, Bodenbeläge etc.
Achtung: Es ist verboten, gefährliche und nicht-gefährliche Abfälle auf der Baustelle zu vermischen, zu verbrennen oder zu vergraben.
Folgende Abfallkategorien müssen auf der Baustelle separat gesammelt werden:
- Papier-Karton
- Metall
- Kunststoffe
- Glas
- Holz
- Mineralische Abfälle
- Gips
Verpflichtungen zur Entsorgung von Bauabfällen in Frankreich
Seit dem 1. Juli 2021 sind in Kostenvoranschlägen für Bau-, Renovierungs- und Abrissarbeiten an Gebäuden, eine Schätzung der Gesamtmenge an Abfall, die Art und Weise der Abfall-Entsorgung (getrennte Sammlung und Entsorgungsstelle) sowie die damit verbundenen Kosten anzugeben. Zudem muss ein Register der Abfälle, i.d.R. vom Bauherren, geführt werden. Klären Sie unbedingt mit dem Bauherren im Voraus ab, wie die Abfallsammlung auf der Baustelle durchgeführt wird.
Für die Lagerung von gefährlichen Abfällen gibt es strenge Vorschriften und für deren Entsorgung verpflichtende Begleitdokumente.
Auf der Website Déchets de Chantiers finden Sie per Suchfunktion Sammelstellen nahe Ihrer Baustelle.
Rücknahmesysteme für Bauabfälle
Frankreich hat in vielen Bereichen das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung auf Basis nationaler Gesetzgebungen umgesetzt und die Hersteller zur Rücknahme und Verwertung der von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte verpflichtet. So auch die folgenden drei Bereiche der „Erweiterten Herstellerverantwortung“, denen bestimmte Bauabfälle unterliegen können:
- Möbel- und Möbelelemente (ausgenommen sind Einbaueinrichtungselemente, die dazu bestimmt sind, dauerhaft in einem gewerblichen Raum angebracht zu sein)
- Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Abfälle chemischer Produkte (Farben, Lacke, Lasuren, Lösemittel, Spachtelmasse, etc.)
Beispielsweise müssen Haushaltsabfälle chemischer Produkte, die ein Risiko für Gesundheit und Umwelt darstellen, bei EcoDDS gemeldet werden. Das Inverkehrbringen von Möbeln und Möbelelementen muss beim Eco-Mobilier bzw. Valdelia gemeldet werden. Dies kann durch den Bezug entsprechender Produkte in französischen Baumärkten umgangen werden, da man dann nicht der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegt.
Zu diesem Thema bietet die AHK Frankreich eine kostenlose Broschüre an.
Transport von Abfällen
Bitte beachten Sie, dass – je nach Abfallkategorie und -menge – beim Transport von Abfällen innerhalb Frankreichs und bei der Verbringung nach Deutschland evtl. Informationspflichten und Genehmigungen benötigt werden.
Mehr Informationen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung finden Sie beim Umweltbundesamt.
Merkblatt
Detaillierte Informationen zur Entsorgung von Bauabfällen in Frankreich bietet unser EEN-Partner Bayern Handwerk International in seinem Merkblatt.