Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Frankreich zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Frankreich
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Frankreich.
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Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Frankreich anmelden?
Wie in Deutschland auch sind einige Dienstleistungen bei der regionalen Handwerkskammer am Leistungsort in Frankreich vor Beginn der Leistung, spätestens am ersten Tag, anzumelden.
In Frankreich sind Leistungen wie Wartungs- und Reparaturleistungen an Maschinen und Anlagen oder im Bereich Gas, Wasser, Heizung, Klima, Photovoltaik bei der regional zuständigen Handwerkskammer "Chambre de Métier" verbindlich formell im Vorfeld oder am ersten Tag der Leistung anzumelden.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Frankreich? - SIPSI
Die Entsendmeldung wird über das Online-Portal SIPSI vorgenommen. Meldepflichtig ist jede Art von Leistung, die von Mitarbeitern entsendet werden. Zu beachten sind für die Dauer der Leistungen gesetzlich verbindliche Arbeitszeiten und Tariflöhne.
Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Frankreich mitzuführen?
- SIPSI-Meldebestätigung
- Carte BTP
- Dienstleistungsanzeige bei reglementierten Gewerk sowie EU-Bescheinigung, ausgestellt von der Handwerkskammer, in der Sie Mitglied sind
- A1 pro Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse beantragen und mitführen
- Arbeitszeitrapporte vor Ort führen
- Ausweis
- Auftrag/Rechnung in französischer Sprache
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Frankreich?
Wie in Deutschland auch sind einige Dienstleistungen bei der regionalen Handwerkskammer am Leistungsort in Frankreich vor Beginn der Leistung, spätestens am ersten Tag, anzmelden.
In Frankreich sind Leistungen wie Wartungs- und Reparaturleistungen an Maschinen und Anlagen oder im Bereich Gas, Wasser, Heizung, Klima, Photovoltaik bei der regional zuständigen Handwerkskammer "Chambre de Métiers" verbindlich formell im Vorfeld oder am ersten Tag der Leistung anzumelden.
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Frankreich? – Carte BTP und R.C. Décennale
In Frankreich wurde 2017 gesetzlich verbindlich ein Handwerkerausweis eingeführt.
Auch Mitarbeiter ausländischer Unternehmen sind verpflichtet für die Dauer der Leistungen in Frankreich den Ausweis mitzuführen.
Die kostenpflichtige Carte BTP müssen Sie im Vorfeld beantragen.
R.C. Decennal: Deckung von Gewährleistungesansprüchen bei der Herstellung von Gebäuden und Leistungen an Gebäuden
In Frankreich ist für spezielle Leistungen an Gebäuden (Herstellung von Gebäuden, Zimmer- , Rohrleitungen, Elektroleistungen und ähnliche Arbeiten) die R.C. Décennale, eine Pflichtversicherung, die eventuelle Gewährleistungsansprüche des Bauherrn abdeckt, zwingend im Vorfeld definierter Leistungen durch das Unternehmen abzuschliessen, das die Leistung erbringt. Gesetzlich verankert am 4.1.1978 (Loi Spinetta).
Es gibt unterschiedliche Gewährleistungspolicen, von der Abnahme bis hin zur Deckung von 10-Jährigen Gewährleistungsansprüchen.
Ihre deutsche Haftpflicht deckt die Gewährleistungsansprüche nicht in der in Frankreich definierten Form, weshalb in das Angebot an den Kunden erhebliche Mehrkosten einberechnet werden müssen. Wenn Sie Leistungen in diesem Bereich haben, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Muss ich mich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren?
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf das Leistungsort-Prinzip geeinigt. So auch in der Umsatzsteuer.
Es gilt: Mehrwertsteuer aus Leistungen werden am Ort der Leistung an die zuständige Finanzbehörde abgeführt.
Bei Leistungen zwischen Unternehmen kann die Umkehr der Steuerschuld angewendet werden, wenn in der Rechnung die Umsatzsteuer-Identnummer des französischen Auftraggebers explizit genannt wird. In diesem Fall führt der französische Kunde die Umsatzsteuer ab.
Ist Ihr Kunde ein Privatkunde, sind Sie verpflichtet sich in Frankreich umsatzsteuerlich zu registrieren. Dies gilt auch, wenn Ihr Kunde seinen Wohnsitz in Deutschland hat und er sie mit zum Beispiel Renovierungsarbeiten an seinem Ferienhaus in Frankreich beauftragt.
Auch hier können Mehrkosten für den Kunden entstehen, wenn Sie einen Fiskalvertreter dafür beauftragen.