Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation, wenn Sie im Ausland eine Dienstleistung erbringen möchten.EU-Bescheinigung: Oft unerlässlich bei Entsendungen
Was ist die EU-Bescheinigung und für was wird sie benötigt?
Wer als Unternehmen Mitarbeiter für eine Dienstleistung ins Ausland entsendet, muss dort eventuell einen Befähigungsnachweis für die ausgeübte Tätigkeit vorzeigen.
Die EU-Bescheinigung weist nach, dass Sie in Deutschland ordnungsgemäß zur Ausübung der betreffenden Dienstleistung niedergelassen sind.
Wo erhalte ich die EU-Bescheinigung?
Die jeweilige örtlich für Sie zuständige Handwerkskammer (also die, bei der Sie eingetragen sind), stellt Ihnen die EU-Bescheinigung aus. Die Bescheinigung ist nach Ausstellung ein Jahr gültig.
Bitte achten Sie darauf, dass genau die Tätigkeiten, die Sie im Ausland ausführen wollen, auch in der EU-Bescheinigung aufgelistet werden.
Was benötige ich für die Erstellung der EU-Bescheinigung?
Ihr Betrieb muss ordnungsgemäß bei einer Handwerkskammer eingetragen sein.
Bitte halten Sie für die Beantragung der EU-Bescheinigung Ihre Betriebsnummer bei der Handwerkskammer bereit.
Was gibt es Weiteres zu beachten?
Die Notwendigkeit der EU-Bescheinigung und deren Mitführen bei der Auftragsabwicklung hängt vom jeweiligen Land ab. Daher empfehlen wir Ihnen, unser Beratungsangebot auch für dieses Thema gerne in Anspruch zu nehmen.