
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung in die Slowakei zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen in die Slowakei
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in der Slowakei.
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444
Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in der Slowakei anmelden?
Bei vorübergehenden handwerklichen oder sogenannten gebundenen Leistungen muss die Dienstleistung im Vorfeld am ersten Ort der Leistung angemeldet werden.
Als Nachweise werden u.a. die EU-Bescheinigung sowie übersetzte Qualifikationsnachweise, welche auf Gleichstellung geprüft werden, eingefordert.
Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer prüft im Einzelfall, ob Ihre Leistungen zu einem reglementierten Beruf gehören und unterstützt Sie bei den Meldepflichten. Der Service ist gebührenpflichtig.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in der Slowakei?
Die Entsendemeldung der Mitarbeiter ist vor Beginn der Leistung erforderlich. Dies geschieht online über ein Meldeportal in englischer Sprache.
Im Rahmen der Meldung ist ein Vertreter als Ansprechpartner bei Fragen der Behörden zu benennen.
ACHTUNG: Zusätzlich sind dem regional zuständigen Arbeitsamt unbedingt in einem Zeitraum von sieben Tagen vor Beginn der Leistung die Mitarbeiter formell durch eine „INFORMAČNÁ KARTA“ anzumelden.
Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung in die Slowakei mitzuführen?
- EU-Bescheinigung
- A1 pro Mitarbeiter
- Arbeitsrapporte führen
- Kopie der Entsendemeldung
- Kopie der Anzeige der Dienstleistung
- Auftragsbestätigung
Darüber hinaus sind für die Dauer der Leistung am Ort der Leistung mitzuführen: Arbeitsvertrag sowie Auszug aus der Lohnbuchhaltung
Die Unterlagen können auch beim Vertreter hinterlegt sein.
Wichtig ist, dass die Unterlagen der Arbeitsmarktkontrolle jederzeit zur Einsicht bereitstehen.
Sanktionen bei Nichteinhaltung:
Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in der Slowakei?
Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer prüft im Einzelfall, ob Ihre Leistungen zu einem reglementierten Beruf gehören und unterstützt Sie bei den Meldepflichten. Der Service ist gebührenpflichtig.
Muss ich mich in der Slowakei umsatzsteuerlich registrieren?
Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in der Slowakei umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen. Diesen Service bietet die AHK Slowakei gegen Gebühr an.