Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung in die Schweiz zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen in die Schweiz
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in der Schweiz.
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444
Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in der Schweiz anmelden?
Bei vorübergehenden Leistungen in der Schweiz sind alle Tätigkeiten (auch von Soloselbständigen) ohne Ausnahme gesetzlich verbindlich 8 Tage vor Beginn der Leistung meldepflichtig.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in der Schweiz?
Alle vorübergehenden Dienstleistungen ausländischer Unternehmen sind verpflichtet 8 Tage vor Beginn der Leistung ihre Mitarbeiter elektronisch anzumelden.
Im Rahmen der Meldung werden folgende Daten abgefragt:
- Firma und Geschäftsadresse des Auftragnehmers
- Auftraggeber
- Dauer, Beginn und Ende der Leistung
- Anschrift/Ort der Leistung in der Schweiz
- Daten der Mitarbeiter, die entsendet werden (Name, Geburtsdatum, Qualifikation, Höhe des Stundenlohns, Schweizer Umsatzsteuer-Identnummer)
Zur besonderen Beachtung:
Ihre Mitarbeiter haben Anrecht auf Auszahlung der Schweizer Löhne für die Dauer des Auftrags in der Schweiz.
Das Lohnniveau in der Schweiz liegt zwischen 30% bis 50% höher als in Deutschland. Wir unterstützen Sie bei der Lohnberechnung.
Unterschreitungen der Löhne werden mit sehr hohen Geldbußen geahndet.
Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung in die Schweiz mitzuführen?
- EU-Bescheinigung
- A1 pro Mitarbeiter
- Kopie der Meldung
- Auftragsbestätigung
Sanktionen bei Nichteinhaltung:
Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in der Schweiz?
Auch die Schweiz kennt reglementierte Gewerke. Bevor Sie Leistungen im Bereich Elektroinstallationsarbeiten und Kranarbeiten durchführen, ist ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, das ausländische Unternehmen auf die erforderliche Qualifikation hin prüft.
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in der Schweiz?
Für Gewerke im Bau- und Ausbau besteht die gesetzlich verbindliche Pflicht zur Kaution vor Leistungsbeginn.
Die Kaution ist an die ZKVS - Zentrale Kautionsverwaltungsstelle Schweiz zu entrichten.
Muss ich mich in der Schweiz umsatzsteuerlich registrieren?
Seit 2018 sind alle ausländischen Unternehmen mit einem Jahres- „Weltumsatz“ (Sitzland + plus Auslandserträge) von 100.000 CHF verpflichtet, sich umsatzsteuerlich in der Schweiz zu registrieren. Hierfür ist ein Fiskalvertreter mit Sitz in der Schweiz zu beauftragen.