
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Italien zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Italien
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Italien.
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Meldepflicht: Muss ich Bauarbeiten in Italien anmelden? - SCIA-Meldung
Für eine Vielzahl von Tätigkeiten (darunter Bauarbeiten) besteht in Italien die Pflicht, eine „zertifizierte Meldung der Tätigkeitsaufnahme“ (Segnalazione certificata di inizio attivita = SCIA) durchzuführen. Mit dieser Anmeldung sind den Behörden verschiedene Bescheinigungen, Versicherungsnachweise oder technische Zeichnungen zum geplanten Bauvorhaben vorzulegen.
Hierbei sind eine Vielzahl von Unterlagen zur Prüfung einzureichen. Mit der Ausführung der Tätigkeiten kann jedoch bereits nach Einreichung der Unterlagen begonnen werden.
Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Italien?
Es besteht Meldepflicht bei Entsendung von Mitarbeitern vor Beginn der Leistung.
Im Rahmen der Meldung ist ein Vertreter zu benennen. Dieser muss während der Dauer der Leistung in Italien anwesend sein und für Fragen der italienischen Behörde zur Verfügung stehen.
Es sind auch mitarbeitersensible Dokumente wie Arbeitsvertrag sowie Auszug aus der Lohnbuchhaltung über die ausgezahlten Löhne zu hinterlegen.
Die Unterlagen müssen in die italienische Sprache übersetzt werden und der Arbeitsmarktkontrolle jederzeit zur Einsicht bereitstehen. Werden nur deutsche Nachweise vorgelegt, zieht dies Strafen nach sich.
Unterstützung bei der Meldung bietet die AHK Italien gegen Gebühr an.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
Eigene Mitarbeiter werden zu Leistungen auf eigene Rechnung entsendet (u.a. Montage des eigenen Messestands in Italien).
Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Italien mitzuführen?
- EU-Bescheinigung
- A1 pro Mitarbeiter
- Arbeitsrapporte führen
- Kopie der Entsendemeldung
- ggf. SCIA Meldung
- Auftragsbestätigung
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Italien?
Italien kennt viele Besonderheiten in diesem Bereich, deren Details den Rahmen sprengen würden. Die Informationen dienen daher nur als Überblick.
Bei konkreten Aufträgen freuen wir uns über Ihren Anruf!
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Bei Elektroinstallationen/Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Klima, Gas, Brandschutzvorrichtungen sowie Leistungen im Bereich von Förderanlagen für Personen oder Lasten ist die Vorlage eines Meisterbriefs zwingend.
Die Meldung muss bei der zuständigen italienischen Handelskammer am Ort der Leistung erfolgen.
Alle erforderlichen Unterlagen müssen beglaubigt in die italienische Sprache zum Zweck der Prüfung vor Beginn der Leistung eingereicht werden.
Besonderheit bei Montageleistungen an Anlagen
Mit eingefordert werden technische Pläne (z.B. der Anlage), eine dazugehörige formell vorgeschriebene Konformitätserklärung sowie weitere Nachweisdokumente je nach Art und Umfang der Leistung, die sowohl dem Auftraggeber als auch der Behörde zugänglich gemacht werden müssen.
Südtirol
Bitte beachten Sie, dass für das Land Südtirol in diesem Bereich besondere Bestimmungen gelten!
Nehmen Sie bitte vor einer Leistungserbringung in Südtirol Kontakt zu uns auf!
Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Italien?
SCIA Meldung
Bei Leistungen im Bau- und Ausbau besteht in Italien die Pflicht zur SCIA-Meldung vor Beginn der Leistung.
Installationsleistungen und Leistungen im Bereich der Gebäudereinigung müssen ebenfalls gemeldet werden.
Erkennungsausweis auf Baustellen Pflicht
Der Erkennungsausweis (tessera di riconoscimento) kann vom Unternehmen selbst ausgestellt werden und muss vom Arbeitnehmer sichtbar getragen werden.
Foto und mitarbeiterspezifische wie auch arbeitsvertragliche Daten müssen dort zur Identifikation der Mitarbeiter angegeben werden.
Besonderheit D.U.R.C.
D.U.R.C. – Documento Unico di Regolarità Contributiva (Sammelbescheinigung der ordnungsgemäßen Beitragsentrichtung): betrifft die Beiträge an die Sozialversicherung sowie an die Bauarbeiterkasse.
Empfehlung der deutschen Versicherung, das D.U.R.C.-Formular als Vorlage einzureichen.
Sie können die deutsche Vorlage von uns im Bedarfsfall erhalten.
Sicherheit- und Gesundheitsschutz
Bei Leistungen an Gebäuden sind umfangreiche Nachweispflichten im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu beachten. So ist die Erstellung eines Sicherheitsplans auf Baustellen Pflicht. Hierbei unterstützt Sie der italienische Bauleiter.
Muss ich mich in Italien umsatzsteuerlich registrieren?
Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in der Italien umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen.
Diesen Service bietet die AHK Italien gegen Gebühr an.