Entsendung Portugal Handwerk International Baden-Württemberg
Larah Vidotto - pixabay.com

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Portugal zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Portugal

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Portugal.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444





 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Portugal anmelden?

Eine Meldepflicht der Dienstleistung ist in Portugal nicht erforderlich.

Selbstständige müssen das Formular A1 und eine EU-Bescheinigung/den Gewerbeausweis sowie den Auftrag mitführen.







 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Portugal?

Die Entsendemeldung der Mitarbeiter ist vor Beginn der Leistung erforderlich.

Im Rahmen der Meldung ist der Auftraggeber sowie ein Vertreter zu nennen, der Fragen gegenüber der portugiesischen Arbeitsmarktkontrollbehörde beantworten kann.
Ferner sind Unterlagen (Arbeitsverträge der Mitarbeiter, Lohnnachweise, Qualifikation) zur Einsicht im Fall einer Kontrolle vor Ort zu hinterlegen.

 

Besonderheit: Arbeitszeiten

Die gesetzlich verbindlich einzuhaltende maximale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden/Tag. Pausen sind nach 5 Stunden Pflicht. Die Einhaltung der Arbeitszeiten wird kontrolliert und Verstöße werden mit Geldbußen geahndet.





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Portugal mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Arbeitsrapporte führen
  • Kopie der Meldung
  • Auftragsbestätigung

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten wird mit hohen Geldbußen sanktioniert.





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Portugal?

Leistungen im Bereich Elektroinstallationen, Gas, Wasser, Heizung und Klima gehören EU-weit zu den reglementierten Gewerken, die einem Nachweisverfahren oder einer besonderen Meldepflicht unterliegen.

Wir recherchieren gerne, ob Ihre Leistungen in Portugal besonderen Nachweispflichten unterliegen.
Rufen Sie uns an: 0711 1657-444









 Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Portugal?

Beachten Sie die Bestimmungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen.

Für grundstücksbezogene Leistungen sowie Leistungen, die von einer Bauleitung abgenommen werden, beachten Sie die Hinweise des Architekten oder der Bauleitung.

Bei Fragen können wir auftragsspezifisch für Sie recherchieren.
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 Muss ich mich in Portugal umsatzsteuerlich registrieren?

Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in Portugal umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen.
Diesen Service bietet die Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer in Lissabon gegen Gebühr an.





Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Portugal!
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