Entsendung Slowenien Handwerk International Baden-Württemberg
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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Slowenien zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Slowenien

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Slowenien.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444





 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Slowenien anmelden?

In reglementierten Gewerken können Melde- und Nachweispflichten bestehen.

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem auftragsspezifischen Fall weiter.





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Slowenien?

Die Entsendemeldung der Mitarbeiter ist vor Beginn der Leistung erforderlich.

Slowenien verfügt über ein Meldeportal in englischer Sprache.

Im Rahmen der Meldung sind der Auftraggeber sowie eine Kontaktperson zu nennen, die Fragen gegenüber der bulgarischen Arbeitsmarktkontrollbehörde beantworten kann. Ferner sind Unterlagen (Arbeitsverträge der Mitarbeiter, Lohnnachweise, Qualifikation) zur Einsicht im Fall einer Kontrolle vor Ort zu hinterlegen.

  





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Slowenien mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Arbeitsrapporte
  • Kopie der Meldung
  • Auftragsbestätigung

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.

 





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Slowenien?

Leistungen im Bereich Elektroinstallationen, Gas, Wasser Heizung und Klima gehören EU-weit zu den reglementierten Gewerken, die einem Nachweisverfahren oder einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Abhängig von der Art der Leistungen sind verschiedene Nachweise zu beachten.

Wir kümmern uns gerne auftragsspezifisch um Ihr Anliegen. Rufen Sie uns einfach an!







Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Slowenien?

Beachten Sie die Bestimmungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen.

Für grundstücksbezogene Leistungen sowie Leistungen die von einer Bauleitung abgenommen werden, beachten Sie die Hinweise des Architekten oder der Bauleitung.

Bei Fragen können wir auftragsspezifisch für Sie recherchieren. Rufen Sie uns einfach an!







 Muss ich mich in Slowenien umsatzsteuerlich registrieren?

Bei Leistungen für Privatkunden ist es erforderlich, sich in Slowenien umsatzsteuerlich zu registrieren und einen Fiskalvertreter zu beauftragen.

Diesen Service bietet die Deutsche Auslandshandelskammer in Slowenien gegen Gebühr an.  





Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Slowenien!
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