Entsendung Polen Handwerk International Baden-Württemberg
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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Polen zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Polen

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Polen.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
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 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Polen anmelden?

Bei Leistungen in sogenannten regulierten Gewerken besteht in Polen die Pflicht, diese beim Amt für Technische Aufsicht (Urząd Dozoru Technicznego) zu melden.



 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Polen?

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Polen entsenden, sind verpflichtet, die Entsendung der Mitarbeiter formell bei der staatlichen Arbeitsinspektion (Panstwowa Inspeckcja Pracy) vor Beginn der Leistung anzumelden. Die Informationen sind in englischer Sprache.

Auch in Polen ist im Rahmen der Meldung ein Vertreter anzugeben.

 Vor Ort sind im Fall einer Kontrolle durch die staatlichen Arbeitsinspektoren jederzeit vozuzeigen:

  • Arbeitsverträge
  • Qualifikationsnachweise
  • Lohnnachweise



Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Polen mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Kopie der Meldung
  • Auftragsbestätigung

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten wird mit hohen Geldbußen sanktioniert.



 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Polen?

In den Gewerken Elektroinstallation, Gas, Wasser, Heizung und Klima ist ein spezielles, gebührenpflichtiges Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.





Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Polen?

Ab 5 Mitarbeiter ist außerdem ein Sicherheitsbeauftragter zu melden.







 Muss ich mich in Polen umsatzsteuerlich registrieren?

Eine Umkehr der Steuerschuld ist bei Leistungen an Gebäuden und Grundstücken möglich. Fragen Sie bei Ihrem Steuerberater oder beim Steuerberater des polnischen Kunden nach, falls eine  Vergabe an Subunternehmer erfolgen soll.






TIPP: Die  Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer bietet gebührenpflichte Dienstleistungen an. Neben der Fiskalvertretung übernimmt sie für Sie alle Meldepflichten (Anzeige der Dienstleistung), leistet Unterstützung beim Anerkennungsverfahren und übernimmt die Rolle des Vertreters.



Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Polen!
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