Schweden Entsendung Handwerk International Baden-Württemberg
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Dienstleistungserbringung im AuslandSchweden: Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Schweden zu beachten sind.



 Muss ich meine Dienstleistung in Schweden anmelden?

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende nach Schweden entsenden, sind verpflichtet, die Entsendung  elektronisch beim Schwedischen Zentralamt für Arbeitsumwelt (Arbetsmiljöverket) vor Beginn der Leistung anzumelden.

Für Soloselbständige besteht keine Meldepflicht.







 Wo und wie mache ich die Entsendemeldung?

Die Entsendung der Mitarbeitenden ist elektronisch beim Schwedischen Zentralamt für Arbeitsumwelt (Arbetsmiljöverket) anzumelden.

Im Rahmen der Meldung ist der Auftraggeber sowie eine Kontaktperson zu nennen, die Fragen von Mitarbeitenden des Schwedischen Zentralamts für Arbeitsumwelt beantworten können und bei denen alle weiteren Unterlagen (Arbeitsverträge, Lohnnachweise, Qualifikation) zur Einsicht im Falle einer Kontrolle vor Ort hinterlegt sind.

Zu beachten ist, dass die entsendeten Mitarbeitenden Anrecht auf Auszahlung der schwedischen Vergleichslöhne haben und die schwedischen Arbeitszeitgesetze eingehalten werden müssen.

Dem Auftraggeber muss innerhalb einer Frist von 3 Tagen eine Bestätigung der Meldung zugestellt werden. 

Darüber hinaus ist die Vergabe an Subunternehmer durch den Auftraggeber genehmigungspflichtig. In diesem Fall haftet derjenige dafür, der den Werkvertrag mit dem Subunternehmer hat, dass alle gesetzlichen Bestimmungen in Schweden vom Subunternehmer eingehalten werden.





Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung für Elektrogewerk
  • A1 pro Mitarbeitendem
  • Kopie der Meldung
  • Auftragsbestätigung

 Sanktionen bei Nichteinhaltung

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.





 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke?

Für Leistungen im Bereich Elektroinstallationen und Sanitär/Heizung/Klima sind besondere, kostenpflichtige Zertifizierungen erforderlich, die von den jeweilig zuständigen Stellen abgenommen werden:

  • Bereich Elektro: Elsäkerhetsverket
  • Heta Arbeiten (Schweißarbeiten/Arbeiten mit Funkenflug) wird durch die Versicherungsbranche verlangt




 Gibt es Besonderheiten für den Bausektor?

Die Verbände haben den Bauausweis eingeführt. Dabei handelt es sich um einen kostenpflichtigen Ausweis (im dreistelligen Bereich) mit Foto des jeweiligen Mitarbeitenden.

Bei Bauleistungen von gewerblichen Kunden ist ein elektronisches Anwesenheitsregister zu führen, das den Bauausweis ID06 pro Mitarbeitenden generiert. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden dort zu registrieren. Voraussetzung ist eine steuerliche Registrierung in Schweden.

 Ausnahmen

Bei Aufträgen von Privatkunden oder bei einem Auftragsvolumen eines gewerblichen Kunden, dessen Gesamtsumme unter 235.000 schwedischen Kronen (Stand 31.01.2025) liegt, bedarf es keinen Bauausweis.





 Muss ich mich in Schweden umsatzsteuerlich registrieren?

Eine Umkehr der Steuerschuld ist bei Leistungen an Gebäuden und Grundstücken möglich.

Fragen Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Steuerberater des schwedischen Kunden nach, falls eine Vergabe an Subunternehmer erfolgen soll.







 Sie haben Fragen?

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenfrei rund um das Thema Entsendung nach Schweden.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 0711 1657-444