Schweden Entsendung Handwerk International Baden-Württemberg
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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Schweden zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Schweden

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Schweden.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
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 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Schweden anmelden?

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Schweden entsenden, sind verpflichtet, die Entsendung der Mitarbeiter elektronisch beim Schwedischen Zentralamt für Arbeitsumwelt (Arbetsmiljöverket) vor Beginn der Leistung anzumelden.

Für Soloselbständige besteht keine Meldepflicht.





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Schweden?

Die Entsendung der Mitarbeiter elektronisch beim Schwedischen Zentralamt für Arbeitsumwelt (Arbetsmiljöverket)  anzumelden.

Im Rahmen der Meldung ist der Auftraggeber sowie eine Kontaktperson zu nennen, die Fragen von Mitarbeitern des Schwedischen Zentralamts für Arbeitsumwelt beantworten kann und bei dem alle weiteren Unterlagen (Arbeitsverträge der Mitarbeiter, Lohnnachweise, Qualifikation) zur Einsicht für die Kontrolle vor Ort hinterlegt sind.

Zu beachten ist, dass die entsendeten Mitarbeiter Anrecht auf Auszahlung der schwedischen Vergleichslöhne haben und die schwedischen Arbeitszeitgesetze eingehalten werden müssen.

Dem Auftraggeber ist innerhalb einer Frist von 3 Tagen eine Bestätigung der Meldung zukommen zu lassen.  
Darüber hinaus ist die Vergabe an Subunternehmer durch den Auftraggeber genehmigungspflichtig. In diesem Fall haftet derjenige, der den Werkvertrag mit dem Subunternehmer hat, dass alle gesetzlichen Bestimmungen in Schweden vom Subunternehmer eingehalten werden.



Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Schweden mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Kopie der Meldung
  • Auftragsbestätigung

 Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.



 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Schweden?

Für Leistungen im Bereich Elektroinstallationen und Sanitär/Heizung/Klima sind besondere, kostenpflichtige Zertifizierungen erforderlich, die von den jeweilig zuständigen Stellen abgenommen werden:

  • Bereich Elektro: Elsäkerhetsverket
  • Bereich Sanitär/Heizung/Klima (und Kaminofenbau): Heta Arbeten



Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Schweden?

Schweden hat den Bauausweis eingeführt. Dabei handelt es sich um einen kostenpflichtigen (ca. 900 Euro) Ausweis mit Foto des jeweiligen Mitarbeiters:
Bei Bauleistungen von gewerblichen Kunden ist ein elektronisches Anwesenheitsregister zu führen, das den Bauausweis ID06 2.0 pro Mitarbeiter generiert. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeiter dort zu registrieren. Voraussetzung ist eine steuerliche Registrierung in Schweden.

Ausnahmen:
Aufträge privater Bauträger mit einem Gesamtauftragsvolumen unter 180.000 SEK (ca. 17.920 Euro)

Ab 5 Mitarbeiter ist außerdem ein Sicherheitsbeauftragter zu melden.





 Muss ich mich in Schweden umsatzsteuerlich registrieren?

Eine Umkehr der Steuerschuld ist bei Leistungen an Gebäuden und Grundstücken möglich.

Fragen Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Steuerberater des schwedischen Kunden nach, falls eine  Vergabe an Subunternehmer erfolgen soll.







Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Schweden!
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