Entsendung Deutschland Handwerk International Baden-Württemberg
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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Deutschland zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Deutschland

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in Deutschland.

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 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Deutschland anmelden?

Wenn Sie Leistungen in Deutschland erbringen, die in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) gelistet sind, besteht Anzeigepflicht bei der regionalen Handwerkskammer am ersten Ort der Leistung. Die Anzeigepflicht gilt auch für Soloselbständige.





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Deutschland?

Wenn Sie Mitarbeiter zur Erbringung von Bau- und Montageleistungen nach Deutschland entsenden, müssen Sie die Entsendung der Mitarbeiter im Vorfeld über das Meldeportal elektronisch melden. Informationen zur Meldung sind in mehreren Sprachen verfügbar.

Die Meldung hat vor Beginn der Leistung in Deutschland zu erfolgen.

 

Daten der Meldung:

  • Name, Anschrift, Firmeninhaber sowie Gewerk der ausführenden Firma
  • Name und Anschrift des  Auftraggebers
  • Familienname, Vorname und Geburtsdatum des Mitarbeiters, der nach Deutschland entsendet wird
  • Beginn und voraussichtliche Dauer der Leistung in Deutschland
  • Ort der Leistung, bei Bauleistungen die Baustelle
  • Ort in Deutschland, an dem die nach § 17 MiLoG oder § 19 AEntG erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden und jederzeit auf Aufforderung für die Zollbehörden einsehbar sind (Arbeitsvertrag, Auszug aus der Lohnbuchhaltung, übersetzt ins Deutsche)
  • Familienname, Vorname, Geburtsdatum und deutsche Anschrift des verantwortlich Handelnden
  • Vertreter in Deutschland benennen: Familienname, Vorname und deutsche Anschrift eines Zustellungsbevollmächtigten soweit dieser nicht mit dem verantwortlich Handelnden identisch ist




Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung nach Deutschland mitzuführen?

  • Nachweis der Entsendemeldung
  • A1 Nachweis pro Mitarbeiter
  • Arbeitszeitrapporte
  • Auftragsbestätigung
  • Ggf. Kopie des Qualifikationsnachweises
  • EU-Bescheinigung

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Verstoß gegen die Melde- und Nachweispflichten werden mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro geahndet. Auch können Firmen, die gegen die Melde- und Nachweispflichten verstoßen, zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.

 

Auftraggeberhaftung in Deutschland:

Kommt es zur Unterschreitung von branchenüblichen Mindestlöhnen, haftet ein deutscher oder ausländischer Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass angemessene Unterkünfte, Zulagen oder Kostenerstattungen für Reise, Unterkunft und Verpflegung nicht vom Bruttolohn abgezogen werden dürfen.



Kontrolle durch Zollbehörden:

  • Daten und Aktivitäten des entsendenden Unternehmens
  • Dauer der Entsendung
  • Korrekte Einstellung bzw. Anmeldung
  • Entlohnung
  • Sozialversicherung der Arbeitskräfte
  • Arbeitszeiten
  • Arbeitssicherheit
  • Echtheit der (Werk)Verträge
  • Zulässigkeit einer eventuellen Personalbereitstellung




 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in Deutschland?

Bei Leistungen im Bereich Gas-, Wasser, Heizung, Klima und Elektroinstallationen muss ein Qualifikationsnachweis im Herkunftsland eingeholt werden und dieser beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden.







Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in Deutschland?

Bei vorübergehenden Leistungen im Hoch- und Tiefbau sowie im Bau müssen die Leistungen bei der SOKA Bau gemeldet werden und Beiträge für den Zeitraum der Leistung in Deutschland an die SOKA  Bau entrichtet werden.  





 Muss ich mich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren?

Bei Leistungen an Privatkunden besteht die Pflicht, sich in Deutschland umsatzsteuerlich zu registrieren und die Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer (19%) zu erstellen.  





Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Deutschland!
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