
Dienstleistungserbringung im AuslandDänemark: Entsendung von Mitarbeitenden bei Bau- und Montageleistungen
Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Dänemark zu beachten sind.
Muss ich meine Dienstleistung anmelden?
Eine RUT-Meldung ist auch für Selbstständige erforderlich.
Details hierzu können Sie im nachfolgenden Abschnitt lesen.
Wo und wie mache ich die Entsendemeldung?
Die vorübergehende Dienstleistung sowie die Entsendung von Mitarbeitenden wird über das dänische Unternehmensregister RUT gemeldet. Meldepflichtig sind alle Dienstleistungen. Die Meldung erfolgt elektronisch und ist spätestens am Tag des Beginns der Leistung abzugeben.
Im Rahmen der Meldung werden folgende Daten abgefragt:
- Firma und Geschäftsadresse des Auftragnehmers
- Auftraggeber (CVR-Nummer des dänischen Auftraggebers)
- Dänische CVR- oder SE-Nummer: Ihre Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer angeben
- Dauer, Beginn und Ende der Leistung
- Anschrift/Ort der Leistung in Dänemark
- Kontaktperson (Handynummer + E-Mailadresse)
- Branchencode des Unternehmens (Nacecode)
- Daten der Mitarbeitenden, die entsendet werden (Name, Geburtsdatum, Ausweisnummer)
Kontaktperson
Sie ist der Ansprechpartner bei Kontrollen in Dänemark und muss sich für die Dauer der Leistung in Dänemark aufhalten. Die Kontaktperson kann der dänische Auftraggeber, einer Ihrer Mitarbeitenden, Projektleiter, der Inhaber/Geschäftsführer oder ein in Dänemark ansässiger Fiskalvertreter sein.
Auftraggeberhaftung
Eine Kopie der RUT-Meldung muss dem Auftraggeber zugesendet werden. In Dänemark ist der Auftraggeber verpflichtet, die dänische Gewerbeaufsichtsamt „Arbejdstilsynet“ zu informieren, falls ihm nicht spätestens drei Tage nach Beginn der Leistung die Kopie der RUT-Meldung vorliegt. Der Auftraggeber riskiert ein Bußgeld, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt.
Ausnahmen von der Meldeplficht (Monteursklausel) – Voraussetzungen
- Hochtechnologische Maschinen und Produktionsanlagen an dänische Industrieunternehmen
- Aufbau erfordert Fachkenntnis und das Know-how des ausländischen Lieferanten, damit der Empfänger in Dänemark die technische Anlage oder Installation schnell in Betrieb nehmen kann.
- Die Arbeiten dürfen 8 Tage nicht überschreiten. Bei einer Installationsdauer von über 8 Tagen besteht auch hier Meldepflicht.
Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?
- EU-Bescheinigung (nur bei zulassungspflichten Tätigkeiten: Elektro, SHK, Asbest etc.)
- A1 pro Mitarbeitendem
- Kopie RUT Meldung
- Auftragsbestätigung
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Bußgeld von 10.000 DKK (ca. 1.350 Euro) oder Anzeige bei der Polizei.
Bei Wiederholung kann ein Bußgeld in Höhe von 20.000 DKK (ca. 2.700 Euro) auferlegt werden. Eine „vergessene“ Meldung wird geahndet.
Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke?
Anerkennungsverfahren für Elektro, Gas, Wasser, Sanitär, Heizung, Klima und Asbestarbeiten
Bei erstmaliger Dienstleistung in diesen Gewerken muss ein formelles Prüfungsverfahren im Vorfeld beantragt werden. Planen Sie für das Verfahren eine bis zu viermonatige Bearbeitungszeit im Vorfeld ein.
Meldungen bei der Gewerbeaufsicht
- Asbestarbeiten in Innenräumen
- Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten bei Aufzügen
- Gerüstbau
- Schweißarbeiten
- Kran- und Gabelstapler
- Teleskopladerführer
Gibt es Besonderheiten für den Bausektor?
Nachweis über die Meldung für den Auftraggeber
Bei handwerksrelevante Leistungen im Bau, Tiefbau und dem Reinigungswesen ist es verpflichtend, dem dänischen Auftraggeber nachzuweisen, dass die RUT-Meldung erfolgt ist.
Muss ich mich in Dänemark umsatzsteuerlich registrieren?
Eine steuerliche Registrierung ist erforderlich bei Privatkunden oder Auftraggebern ohne dänische Umsatzsteuer / CVR-Nummer.
Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlfrei rund um das Thema Entsendung nach Dänemark.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
0711 1657-444