ProduktkennzeichnungVereinigtes Königreich: CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet gültig
Das britische Wirtschaftsministerium hat im August 2023 bekanntgegeben, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen wird. Diese Maßnahme war ursprünglich auf 18 Verordnungen beschränkt. Nun weitet die britische Regierung die Anerkennung aus und schließt drei weitere Verordnungen ein.
Für welche Produkte gilt die Anerkennung?
Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt für folgende Produkte:
- Spielzeug
- Pyrotechnik
- Freizeitboote und Wasserfahrzeuge (beispielsweise Jet-Skis)
- einfache Druckbehälter
- Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen
- nichtselbsttätige Waagen
- Messgeräte
- Messbehälterflaschen
- Aufzüge
- Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
- Funkanlagen
- Druckgeräte
- persönliche Schutzausrüstung (PPE)
- Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
- Maschinen
- Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien
- Aerosolprodukte
- elektrische Niederspannungsgeräte
Seit August 2023 neu hinzugekommen:
- Ökodesign
- Explosivstoffe
- RoHS - Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Sie können die UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden.
Bei diesen Produkten gelten andere Regelungen
Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt nicht für alle Produktgruppen. Nach dem aktuellen Stand ist für diese eine Umstellung auf UKCA erforderlich. Folgende Produkte sind betroffen:
- Bauprodukte
- Seilbahnen
- Beförderung gefährlicher Güter und Verwendung bewegliche Druckgeräte
- unbemannte Flugsysteme
- Bahnprodukte
- Schiffsausrüstung
Für Medizinprodukte gelten gesonderte Übergangsfristen.
Flexibilität beim Label
Die britische Regierung gewährt außerdem dauerhaft mehr Flexibilität bei der UKCA-Kennzeichnung. Die Maßnahmen waren zunächst als Übergangslösung eingeführt worden, können aber nun dauerhaft genutzt werden.
- Das UKCA-Label kann mit einem Klebeetikett auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden. Zudem besteht die Option, die UKCA-Kennzeichnung auf einem Begleitpapier abzubilden.
- Der britische Importeur muss seine Kontaktdaten angeben: Entweder auf dem Produkt selbst, auf einem Begleitdokument, auf der Verpackung oder einem Klebeetikett.
- Wirtschaftsbeteiligte können freiwillig eine digitale Kennzeichnung verwenden. Diese Option besteht für das UKCA-Label sowie für die Angaben zum Hersteller und zum Importeur.
Quelle: GTAI