
Warum nicht eine gebrauchte Maschine noch verkaufen? Kunden dafür finden sich oft in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union. Strengere Vorschriften beim Export von gebrauchten Maschinen
Werden gebrauchte Maschinen exportiert, ist ein Ursprungsnachweis erforderlich. Zum Jahreswechsel wurden die Bestimmungen der „Gebrauchtwarenregelung“ verschärft.
Der Zoll hat in einer Erklärung vom 02.12.2019 auf Änderungen bei der Anwendung der Gebrauchtwarenregelung hingewiesen. Künftig wird bei der Beurteilung ein strengerer Maßstab angelegt.
Zum 1. Januar 2020 müssen Exporteure von gebrauchten Maschinen auch die Listenregel für den präferenziellen Warenverkehr erfüllen und belegen können.
Ist das nicht der Fall, weil z.B. die Firma, welche die Maschine hergestellt hat, nicht mehr existiert, wird es schwierig. In diesen Fällen unbedingt mit den Zollbehörden Verbindung aufnehmen, um die Sachlage zum Ursprung zu klären.