Russland-Sanktionen: Was Sie wissen müssen
So hilft das Enterprise Europe Network (EEN)
Die Europäische Union hat zusammen mit dem Enterprise Europe Network eine Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet, um sowohl Unternehmen – die bspw. von den Störungen in der Lieferkette betroffen sind – zu unterstützen, als auch humanitäre Hilfe zu leisten.
Zu den Maßnahmen
In Reaktion auf die fortgesetzten Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine hat die EU seit dem 23.02.2022 harte Wirtschafts- und Finanz-Sanktionen gegen Russland beschlossen. Diese neuen Sanktionen ergänzen und erweitern die seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen. Das Bundesministerium für Wirtschafts und Klimaschutz informiert in einem pdf-Dokument zum Thema. Die Datei wird stetig aktualisiert.
Der Erlass von Sanktionen und andere behindernde Umstände (wie bspw. die Störung der Lieferketten) können Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge haben. Alle Handwerksbetriebe, die direkt oder indirekt (in einer Subunternehmer- oder Lieferkette) in Geschäftsbeziehungen mit Russland oder russischen Kunden und Institutionen (auch außerhalb Russlands) sind, sollten jetzt überprüfen, ob sie von den Sanktionen betroffen sind.
1. Bin ich von den Sanktionen betroffen?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine zentrale Hotline zum Russland-Embargo eingerichtet und informiert auf ihrer Website über die aktuell geltenden Sanktionen.
06196 908-1237
Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK) stellt auf ihrer Website aktuelle Informationen zu den Sanktionen bereit und informiert über ihre Krisen-Hotline zur aktuellen Lage.
+7 495 234 49 54
2. Ich bin nicht betroffen. Was muss ich trotzdem wissen?
Sind Sie bisher noch nicht betroffen, sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt Russland-Geschäfte dennoch unter folgenden Punkten kritisch prüfen:
- Neben den Sanktionen der EU könnten auch noch andere Sanktionen der Länder für Sie relevant sein, die Teil der Lieferkette sind oder mit denen Sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, wie z.B. die US-Sanktionen und die russischen Gegensanktionen. (Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der AHK-Seite.)
- Sind aufgrund der Finanzsanktionen gegenwärtig überhaupt noch Zahlungen von/nach Russland mit ihren Partnern möglich? Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Hausbank mit Verweis auf die Partnerbank des russischen Geschäftspartners nach.
- Prüfen Sie bei Mitarbeiterentsendungen die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.
3. Welche vertragsrechtlichen Folgen haben die Sanktionen?
- Bei der gegenwärtig sehr dynamischen Krisenlage, deren Dauer nicht absehbar ist, sollten Sie auch bei Anfragen, die gegenwärtig von den Sanktionen nicht betroffen sind, kritisch prüfen, ob eine vertragliche Verpflichtung momentan nötig ist und welche vertraglichen Absicherungsmöglichkeiten bei einer weiteren Ausweitung der Sanktionen bestehen.
- Der Erlass von Sanktionen und andere behindernde Umstände (wie bspw. die Störung der Lieferketten) können Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge haben. Im besten Fall wurde in den Vertrag bereits vorsorglich eine Klausel zur Höheren Gewalt aufgenommen, in welchem ein militärischer Konflikt nicht bereits bewusst ausgeschlossen wurde und welcher das weitere Vorgehen regelt. Enthält der Vertrag keine solche Klausel, so gilt das Gesetz. Bei neuen Verträgen sollte diese Klausel zwingend enthalten sein.
"Praxis Recht" Ausgabe März 2022
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fasst in einem kompakten pdf-Dokument die zivilrechtlichen Folgen des Ukraine-Kriegs zusammen.
4. Welche weiteren Folgen der Ukraine-Krise sind möglich und welche Vorkehrungen sollten getroffen werden?
- Auch wenn keine direkten Geschäftsbeziehungen mit Russland bestehen, kann es zu weiteren Störungen in der Lieferkette kommen. Preise für Energie, für Rohstoffe und z.B. auch Getreide können sich verteuern. Die schwierige Lage auf den Rohstoffmärkten sollte bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
- Wie die Coronakrise bereits gezeigt hat, ist es auch generell sinnvoll, zu durchdenken, welche Auswirkungen der Ausfall wichtiger Kunden, Zulieferer oder Aufträge auf die eigenen Finanzen haben könnte. Vorsicht ist auch bei längeren Preisbindungen gegenüber Ihren Kunden geboten. Auch hier sollte vertraglich eine Preisanpassung vereinbart werden, wenn es zu Preissteigerungen bei Rohstoffen und Zulieferteilen kommt.
DHZ Artikel
Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) hat Peter Friedrich, Leiter von Handwerk International Baden-Württemberg, zum Thema interviewt:
Krieg und Sanktionen: Das sind die Folgen fürs Handwerk
Sind Sie von den Störungen in den Lieferketten betroffen?
Unsere Kontaktstelle Lieferketten ist zentraler Ansprechpartner für Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg!