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RumänienRO e-Transport System im internationalen Straßentransport

Zur besseren Überwachung des Straßengüterverkehrs hat das rumänische Finanzministerium das RO e-Transport System eingeführt. Seit dem 15. Dezember 2023 gilt die Meldepflicht für alle internationalen Straßentransporte nach Rumänien, unabhängig von der Warenkategorie. Ab 2025 kommen weitere Verpflichtungen hinzu.



 Welche Transporte müssen gemeldet werden?

Die Meldepflicht betrifft Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mindestens 2,5 Tonnen, die Güter mit einem Gewicht von über 500 kg oder einem Wert von mehr als 10.000 Lei (ca. 2.000 Euro) transportieren. 

Unternehmen, die Waren nach oder aus Rumänien transportieren, müssen im RO e-Transport System eindeutige Transportcodes (UIT) generieren. Erforderlich sind diese Codes für Importeure, Exporteure, Lieferanten und Dienstleister im grenzüberschreitenden Handel.

Die UIT-Nummer muss vor Beginn des Transports in Rumänien vorliegen, allerspätestens jedoch beim Grenzübertritt. Sie kann maximal drei Kalendertage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten bekannt sein.

Seit dem 1. Juli 2024 gelten die ersten Sanktionen für Verstöße gegen diese Meldepflichten. Die Bußgelder können zwischen 20.000 Lei (ca. 4.000 Euro) und 100.000 Lei (ca. 20.000 Euro) liegen. Für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) greifen die Sanktionen erst ab dem 1. Januar 2025.

Ausnahmen bestehen für Paket- und Kurierdienste: Der Transport durch zugelassene Postdienstleister in Postpaketen mit einem Höchstgewicht von 31,5 kg unterliegt nicht der Meldepflicht.



RO-e-Transportsystem-Pakete
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 Wer muss Meldung machen?

Waren im RO e-Transport System anmelden muss:

  • Beim Warenimport und -export: Der in der Einfuhrzollanmeldung angegebene Empfänger oder der in der Ausfuhrzollanmeldung angegebene Versender.
  • Bei Warenerwerb aus einem anderen EU-Land: Der rumänische Begünstigte.
  • Bei Warenlieferung in ein anderes EU-Land: Der rumänische Lieferant.
  • Bei Waren im Transit, die innerhalb der EU gehandelt werden: Der Lagerbesitzer.
    Dies gilt sowohl für Waren, die auf rumänischem Gebiet zur Lagerung oder zur Erstellung einer neuen Sendung aus einer oder mehreren Warensendungen entladen werden, als auch für Waren, die nach der Lagerung oder nach der Erstellung einer neuen Beförderung aus einer oder mehreren Warensendungen verladen werden.

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 Änderungen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt zusätzlich eine Pflicht zur GPS-Überwachung aller Transporte, die im RO e-Transport System gemeldet werden müssen. Unternehmen sind dann verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit Ortungsgeräten auszustatten, um ihre Positionsdaten in Echtzeit an die rumänische Steuerbehörde ANAF zu übermitteln.







 Quellen:

  • AHK Rumänien
  • HWK München
  • IHK Pfalz
  • Niederrheinische IHK


Adele Barnau KD BUSCH.COM

Adele Barnau

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