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SchweizNeues Meldeverfahren seit 17. März 2025

Seit dem 17. März 2025 sind die Online-Meldungen im Meldeverfahren in der Schweiz ausschließlich über das Portal EasyGov.swiss vorzunehmen. Am Meldeprozess und den abgefragten Informationen ändert sich grundsätzlich nichts.



 Was müssen Sie jetzt zu tun?

Vorübergehende Tätigkeiten ausländischer Unternehmen sind grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Leistung in der Schweiz in einem Online-Portal anzumelden.

Die  bisherige Anwendung für das Meldeverfahren ist seit 14. März 2025 nicht mehr verfügbar.

Seit dem 17. März 2025 müssen die Online-Meldungen im Meldeverfahren ausschließlich über das Portal  EasyGov.swiss vorgenommen werden. Am Meldeprozess selbst und den anzugebenden Informationen ändert sich grundsätzlich nichts.

Das müssen Sie nun tun:

  • Unternehmen / Selbstständige Dienstleistungserbringende mit Sitz EU/EFTA/UK müssen sich auf EasyGov.swiss registrieren.
  • Im Rahmen der Registrierung ist eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu beantragen, welche zwingend für die Nutzung des Meldeverfahrens notwendig ist.

     Die UID wird jedem Unternehmen, das in der Schweiz aktiv ist, zur eindeutigen Identifikation vergeben. Durch die Vergabe einer UID entstehen dem Unternehmen keine Kosten.

  • Wenn Sie in der Schweiz umsatzsteuerlich registriert sind, haben Sie ggf. bereits eine UID und können Ihr Unternehmen direkt mit Ihrem EasyGov-Konto verbinden.
    Achtung: Geben Sie bei der Unternehmens-Suche nicht Ihre UID ein, sondern Ihren Firmennamen. Wählen Sie auch unbedingt Deutschland in der Länderliste aus. 

  • Falls Sie noch keine UID besitzen, können Sie in Ihrem EasyGov-Konto eine UID beantragen. Die Vergabe der UID kann bis zu 14 Tage dauern. 

     Sie können sich innerhalb weniger Minuten einloggen und Meldungen erfassen, auch wenn der gesamte UID-Vergabeprozess noch nicht abgeschlossen ist.

     Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine umsatzsteuerliche Registrierung, sondern lediglich um die Beantragung einer Nummer, die Sie bei allen Behördenkontakten als Unternehmen ausweist.
    Sie können sich innerhalb weniger Minuten einloggen und Meldungen erfassen, auch wenn der gesamte UID-Vergabeprozess noch nicht abgeschlossen ist.

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Benutzerhandbuch & FAQ

In diesem Benutzerhandbuch finden Sie alle wichtigen Informationen.

 Meldeverfahren: Benutzerhandbuch und FAQ



 Bitte beachten Sie

Einzelunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen sich in EasyGov als Privatperson registrieren. In dem Fall ist keine UID nötig und es wird in dem Zuge auch keine UID vergeben.





 Erste Anmeldung & Migration Ihrer Daten nach dem Go-Live

Wenn Sie die neue Anwendung zum ersten Mal verwenden, können Sie Ihr Profil aus dem alten Meldeportal importieren. Die Migration wird automatisch durchgeführt.

  • Um den Import dieser Daten durchführen zu können, benötigen Sie zwingend den Benutzernamen. Zudem benötigen Sie Zugang zu der in Ihrem Meldeprofil hinterlegten E-Mail-Adresse.
  • Danach können Sie auf Ihre Arbeitnehmenden sowie die archivierten Meldebestätigungen zugreifen.
  • Pro Meldeprofil ist nur ein Import möglich. Sichern Sie daher vorab alle Daten und Meldebestätigungen, um Datenverluste zu vermeiden.

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 Sie haben Fragen?

Bei Fragen zur EasyGov-Plattform wenden Sie sich gerne direkt an EasyGov Service Desk:

 EasyGov Service Desk
 +41 58 467 11 22
 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 22 Uhr

Das Team von Handwerk International Baden-Württemberg berät Sie zudem individuell bei allen Fragen zum Thema Arbeitseinsätze in der Schweiz. 

 +49 711 1657 444





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Adele Barnau

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