EntsendungLuxemburg: Erleichterungen bei Arbeitnehmerentsendungen
Seit Jahresbeginn 2023 ist die Arbeit in Luxemburg für Mitarbeiter aus Deutschland leichter. Eine Reihe bisher geforderter Dokumente wird bei der Entsendung nach Luxemburg nun nicht mehr verlangt:
- Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Angaben über den Kunden / Auftraggeber
Folgende Dokumente müssen jedoch weiterhin am Einsatzort vorliegen:
- Arbeitsvertrag
- A1-Bescheinigung
- Auftrag
- Nachweis Vorabmeldung Dienstleistungsanzeige
- Personalausweis
- "Badge social" pro Mitarbeiter
Im Rahmen der monatlichen Meldung müssen außerdem vorgezeigt werden:
- Lohnabrechnung
- Auszahlungsnachweis
- Stundenzettel
Weitere Informationen zu Luxemburg
- Vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 senkt Luxemburg fast alle Mehrwertsteuersätze. Die Maßnahme dient der Abschwächung der gegenwärtigen Inflation. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Verpflichtung, die Reduzierung an Kunden weiterzugeben.
- Ausführlichere Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Luxemburg finden Sie auf unserer Informationsseite.