Neues Jahr, neue Änderungen: Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen Außenwirtschaft und Europapolitik.Jahreswechsel: Übersicht der Änderungen 2022
A1-Bescheinigung
Seit dem 1. Januar 2022 sind Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für selbstständig tätige Personen ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Diese Anträge sind an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) zu senden.
Sätze für Reisekostenvergütungen
Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz nicht neu festgesetzt. Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Intrahandelsstatistik
In der EU gilt eine neue Rahmenverordnung für Unternehmensstatistiken, die sich auf die Außenhandelsstatistik auswirkt. Zum 1. Januar 2022 treten daher in den Meldungen für die Intrahandelsstatistik (Intrastat) Änderungen in Kraft.
EU-Schwellenwerte für Ausschreibungsverfahren
Zum Jahresbeginn traten neue, leicht erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Diese neuen Schwellenwerte gelten für alle Vergabeverfahren, die ab 1. Januar 2022 von den öffentlichen Auftraggebern eingeleitet werden.
Harmonisiertes System
Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels (HS) ist eine Grundlage für den internationalen Warenhandel. Auf Basis des HS ist eine Recherche der im Ausland anfallenden Zölle und Steuern sowie der erforderlichen Unterlagen und der einschlägigen Regelungen beispielsweise über das EU-Portal Access2Markets möglich. Alle fünf Jahre wird eine Neufassung des HS in Kraft gesetzt. Zum 1. Januar 2022 war dies wieder der Fall.
Verpackungsmüll
Seit dem 1. Januar 2022 greift ein Verbot von Einwegplastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer. Mitte 2022 folgt eine weitere Neuerung für weniger Verpackungsmüll. Die EU-Vorgaben zur Senkung des Verpackungsmülls sollen so umgesetzt werden.
New Deal for Consumers
Mit dem „New Deal for Consumers“ führt die Europäische Union Neuerungen im Wettbewerbsrecht, insbesondere im Onlinehandel, ein. Hierzu wurden vier bestehende EU-Richtlinien, die u.a. den Verbraucherschutz und unlautere Geschäftspraktiken regeln, geändert.