EnergiewendeFrankreich: Vorgaben zur Begrünung von Gebäuden bringen Chancen fürs Handwerk
Das französische Gesetz zur Bekämpfung des Klimawandels wird schrittweise umgesetzt. Das nächste wichtige Datum ist der 1. Juli 2023. In der Stufe geht es vor allem um die Begrünung und Ausstattung bestimmter Gebäude.
Davon betroffen sind:
- die meisten nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit einer Grundfläche von 500 m² oder mehr
- Bürogebäude von 1.000 m² oder mehr
- Anbauten und Grundsanierungen
Die Vorgaben sind u.a.:
- mindestens 30% der Dachfläche muss mit Begrünung oder Solaranlagen ausgestattet werden
- Bewässerung mit gesammeltem Regenwasser (nur in Notfällen mit Leitungswasser)
Auch das baden-württembergische Handwerk kann von der gestiegenen Nachfrage nach grünen Gebäuden und erneuerbaren Energien profitieren: Betriebe, die bereits Erfahrung im Bereich der Begrünung von Dächern und der Installation von Solaranlagen haben, haben jetzt die Chance ihre Produkte und Dienstleistungen im Nachbarland anzubieten.
Quelle: GTAI