Frankreich: Neuerungen des Verpackungsgesetzes
In Frankreich besteht seit 2015 die gesetzliche Verpflichtung, Verpackungen und Produkte, die getrennt gesammelt werden und der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, mit dem Triman-Logo zu kennzeichnen. Seit 2022 gibt es nun neue Kennzeichnungspflichten: Der Triman muss standardisiert in Verbindung mit Informationen zur Mülltrennung angebracht werden. Jeder Herstellerzusammenschluss in Frankreich (Haushaltsverpackungen, WEEE, Batterien, Möbel, Textilien, Haushaltabfälle chemischer Produkte etc.) wird seine eigene Mülltrennungsanweisung veröffentlichen.
Außerdem sieht das französische Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 2022 eine Registrierungsnummer, den sogenannten „identifiant unique“ für Unternehmen vor, deren Verpackungen und/oder Produkte einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR = Extended Producer Responsibility“) in Frankreich unterliegen. Diese erhält man über die Meldung bei den jeweiligen Herstellerzusammenschlüssen; diese gibt es in den folgenden Bereichen:
- Haushalts- und Serviceverpackungen
- Druckererzeugnisse
- Elektro- und Elektronikgeräte
- Batterien und Akkumulatoren
- Haushaltsabfälle chemischer Produkte
- Möbel und Möbelelemente
- Textilien, Wäsche und Schuhe
Reparatur ist ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft: So besteht in Frankreich beispielsweise eine Pflicht zur Ausweisung eines Reparaturfähigkeitsindex bei folgenden Elektro- und Elektronikgeräten:
- Frontlader-Waschmaschinen
- Smartphones
- Laptops
- Fernseher
- Elektrische Rasenmäher
Folgende Geräte sollen noch in diesem Jahr hinzukommen:
- Toplader Waschmaschinen
- Spülmaschinen
- Staubsauger
- Tablets
- Hochdruckreiniger
Auch für Bauabfälle gibt es Regelungen, die zur richtiger Entsorgung und Wiederverwertung von Baumaterialien führen sollen.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite zu Bauabfällen in Frankreich.