Frankreich Entsendung
Handwerk International

Auftragsabwicklung im AuslandFrankreich: Erleichterungen bei der Entsendung

Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland sind umfangreiche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Formalitäten zu beachten. Hierzu gehört auch die arbeitsrechtliche Meldepflicht. So sind Unternehmen, die Mitarbeiter zur Ausführung von Dienstleistungen nach Frankreich entsenden, verpflichtet, dies vor Aufnahme der Arbeiten der örtlich zuständigen Arbeitsinspektion zu melden. Diese Entsendemeldung geschieht über das Internetportal  "SIPSI" .



Bei der SIPSI-Entsendemeldung muss seit dem 30. März 2023 folgendes nicht mehr angegeben werden:

  • Die Art der verwendeten gefährlichen Arbeitsmittel oder -verfahren sowie die Arbeitsstunden (Beginn/Ende/Pausen) der entsandten Mitarbeiter
  • Das Datum der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
  • Die Modalitäten für die Übernahme von Reise-, Verpflegungs- und/oder Unterkunftskosten durch den Arbeitgeber

Auch die Liste der Dokumente, welche der entsendende Arbeitgeber am Einsatzort vorhalten muss, wurde verkürzt. Verzichtet wird jetzt insbesondere auf:

  • Dokumente, welche das auf den Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und seinem in Frankreich ansässigen/tätigen Vertragspartner anwendbare Recht belegen.
  • Angaben zur Anzahl der abgeschlossenen Verträge und zum Umsatz, den der Arbeitgeber in seinem Niederlassungsstaat und auf dem französischen Staatsgebiet erzielt hat.


Die eingeführten Änderungen des französischen Arbeitsgesetzes sind zu begrüßen. Der administrative Aufwand bei Entsendungen von Mitarbeitern nach Frankreich wird damit ein wenig reduziert.

Quelle: www.unternehmer-bw.de 



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