
Neues aus SpanienEntsendemeldung und Verpackungsgesetz
Neuerdings können Entsendemeldungen in Spanien für alle Regionen über eine zentrale Plattform erledigt werden. Zudem gelten seit 2025 neue Regeln bezüglich der Einfuhr von Verpackungen. Wir geben einen Überblick, was jetzt gilt.
Entsendung: Anmeldefreie Tage und neue zentrale Meldeplattform
Wann muss die Entsendemeldung gemacht werden?
Grundsätzlich besteht in Spanien die Meldepflicht bei Mitarbeiterentsendungen nur, wenn der Einsatz länger als 8 Tage dauert, also ab Tag 9. Wochenenden und Urlaub während der Entsendung, Krankheit oder ähnliches werden für die anzugebende Dauer mitgerechnet.
Wenn ein Projekt über mehrere Monate andauert, muss jedoch der Gesamtzeitraum (beziehungsweise bei mehrfachen Einsätzen, die Summe der Einsatztage) gemeldet werden. Die 8 Tage beziehen sich demach nicht auf die einzelnen Entsendungen und auch nicht auf einen Mitarbeitenden, sondern auf das Projekt.
Wenn also Mitarbeitende nacheinander zum Einsatz kommen würden, dürften sie in der Summe die 8 Tage nicht überschreiten, um meldefrei bleiben zu können.
Steht vor einer Entsendung nicht fest, ob das Projekt in einem Jahr die 8 Tage überschreiten wird, so empfiehlt es sich, eine Entsendemeldung abzugeben. Im Fall einer unerwarteten Überschreitung, würde die Dauer rückwirkend berechnet wird. Eine Entsendemeldung, die erst nach Beginn der Arbeiten abgesetzt wird, wird immer als verspätet gewertet und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Wo muss die Entsendemeldung gemacht werden?
Die Entsendemeldung kann seit Neustem für alle spanischen Regionen zentral auf Englisch über die Plattform Ley45 - Portal erledigt werden.
Für die Registrierung wird kein digitales Zertifikat benötigt, Benutzername und Passwort reichen aus.
Verpackungsgesetz 2025: Das ist neu
Wenn Sie Verpackungen in Spanien einführen, müssen Sie diese melden. Bisher war nur das Privatkundengeschäft betroffen. Seit 2025 gelten die Vorgaben nun auch für gewerbliche Kunden.
Verpackungen sind beispielsweise Holzpaletten, Schutzfolien, Kartons, Malertöpfe etc. Es gibt keine Bagatellgrenze.
Zum einen müssen Sie sich beim spanischen Umweltministerium ( Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico, MITECO) elektronisch im Herstellerregister ( Registro de productores de Producto) registrieren und jährlich über die in Verkehr gebrachten Verpackungen berichten.
Zum anderen sind Unternehmen, die Haushalts-, Gewerbe- und / oder Industrieverpackungen in Spanien in Verkehr bringen, verpflichtet, sich einem spanischen Entsorgungssystem anzuschließen.
Bitte nehmen Sie zum Thema Verpackungsentsorgung in Spanien im Vorfeld unbedingt Kontakt zur AHK Spanien auf: Verpackungsentsorgung in Spanien
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