Seit dem 1. Juli 2021 müssen Grenzgänger die notwendige Erlaubnis vorzeigen, mit der sie nach dem Brexit weiterhin visumsfrei im Vereinigten Königreich arbeiten können. Brexit: Frontier Worker Permit
Für viele Unternehmen wird nach derzeitigem Stand die einzige langfristig zuverlässig planbare Möglichkeit für eine Einreise zu Bau- und Montagetätigkeiten in das Vereinigte Königreich ein Frontier Worker Permit sein. Diese Grenzgänger-Erlaubnis muss seit dem 1. Juli 2021 vorgezeigt werden.
Frontier Worker Permit: Voraussetzungen und Antrag
Wenn Sie und ihre Mitarbeiter vor Ende 2020 mindestens einmal pro Jahr in Großbritannien gearbeitet haben, könnten Sie Anspruch auf eine Grenzgänger-Erlaubnis („Frontier Worker Permit“) haben. Voraussetzung ist, dass Sie und ihre Mitarbeiter nicht in Großbritannien gelebt haben, sondern dort regelmäßig mindestens einmal in 12 Monaten gearbeitet haben. Die Aufenthalte und Tätigkeiten können im Rahmen von Aufträgen für Privat- und für Geschäftskunden stattgefunden haben.
Achtung
Wer also beispielsweise am 1. Oktober 2020 das letzte Mal als Grenzgänger im Vereinigten Königreich gearbeitet hat, muss bis spätestens 30. September 2021 ein weiteres Mal legal (also seit 1. Juli: nur mit Erlaubnis) als Grenzgänger im Vereinigten Königreich arbeiten, weil ansonsten das 12-Monats-Kriterium nicht mehr erfüllt werden kann. Es kann also durchaus Eile bei der Beantrung des Frontier Worker Permits geboten sein.
Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden, die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt.
Mit einer Grenzgänger-Erlaubnis können Sie und Ihre Mitarbeiter weiterhin in Großbritannien tätig werden, ohne dass Sie ein Visum oder andere Einreisegenehmigungen beantragen müssen.
Die Grenzgänger-Erlaubnis kann online beatragt werden und gilt für 5 Jahre.
Nach Ablauf kann eine Verlängerung beantragt werden, für die ebenfalls weiterhin jährliche Geschäftsaktivität belegt werden muss. Wenn aufgrund von Corona oder anderer Gründe wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft in den letzten 12 Monaten nicht in Großbritannien gearbeitet werden konnte, kann dennoch ein Anspruch auf ein Frontier Worker Permit bestehen.
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