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USABesteuerung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Erbringt ein deutsches Unternehmen grenzüberschreitende Dienstleistungen für eine Firma in den USA, stellt sich von deutscher Seite oftmals die Frage, wie die Dienstleistung umsatzsteuerlich behandelt wird. Wir fassen das Wichtigste zusammen.



 Sales and Use Tax statt Umsatzsteuer

Eine bundeseinheitliche Umsatzsteuer existiert in den USA nicht. Stattdessen erheben die einzelnen US-Bundesstaaten eine sogenannte "Sales and Use Tax". Dabei hat jeder Bundesstaat eigene gesetzliche Regelungen zur Sales and Use Tax sowie eigene Steuersätze. In einigen Bundesstaaten wird aktuell keine Sales and Use Tax erhoben.

Normalerweise betrifft die Sales Tax den Verkauf von materiellen Gütern, in vielen Bundesstaaten unterliegt aber auch die Erbringung von Dienstleistungen dieser Steuer. In der Regel wird sie dem Endverbraucher der steuerpflichtigen Dienstleistungen auferlegt. Allerdings muss der Dienstleister, dessen Präsenz im Bundesstaat eine Steuerpflicht auslöst oder für den der Nexus besteht, die Steuer bei Erbringung der Dienstleistung im enstprechenden Bundesstaat einbehalten und diese an die US-Finanzbehörde abführen. Nexus bedeutet in diesem Rahmen das Ausmaß einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die vorliegen muss, bevor ein Bundesstaat die Umsätze eines Steuerpflichtigen besteuern kann. 

Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall South Dakota vs. Wayfair (Urteil vom 21. Juni 2018) wurde die physische Präsenz als Kriterium für das Vorliegen eines Nexus beseitigt: Der U.S. Supreme Court entschied, die wirtschaftliche Präsenz (Economic Nexus) als neuen Maßstab für einen Nexus einzuführen.

Die Mehrheit der US-Bundesstaaten haben ihre steuerliche Gesetzgebung dementsprechend angepasst, wobei sich die Umsatzkriterien von Staat zu Staat unterscheiden. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Regelungen findet man auf den Webseiten der jeweiligen Steuerbehörden. Jedes ausländische Unternehmen, das Dienstleistungen in den USA erbringt, kann hiervon betroffen sein.

 Weitere Informationen:  GTAI: US-Besteuerung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Höhere Zollabfertigung für 2025

Die Zollbehörde Customs and Border Protection wird ab Oktober 2024 die Zollabfertigungsgebühren anpassen. Alle Informationen dazu finden Sie hier:

Germany Trade and Invest (GTAI).





 Wichtiger Hinweis

Bevor Sie einen Auftrag in den USA annehmen, sollten Sie sich mit einem Steuerberater / einer Steuerberaterin einer internationalen Kanzlei, die auch in den USA eine Repräsentanz hat, in Verbindung setzen. Lassen Sie von den Experten prüfen, ob die Dienstleistungserbringung in dem betreffenden Bundesstaat eine steuerliche Registrierung auslöst.







Michael Rössler KD BUSCH.COM

Michael Rössler

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