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Noah Frohn - pexels.com

Dienstleistungserbringung im Ausland Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen nach Belgien

Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung nach Belgien zu beachten sind.



 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in Belgien anmelden?

Arbeitsmeldung 30bis

In Belgien sind alle Leistungen ab einem Auftragswert von 30.000 Euro gesetzlich vor Beginn der Leistung anzumelden.

Eine Arbeitsmeldung ist auch gesetzlich verbindlich, wenn Aufträge ab einem Auftragswert von 3.000 Euro an Subunternehmer vergeben werden.

Mit der Arbeitsmeldung besteht darüber hinaus die Verpflichtung, sich im belgischen Unternehmensregister zu registrieren und eine "ZUD-Nummer" zu beantragen. Nichtbeachten der Arbeitsmeldung wird mit bis zu 5% des Auftragswerts geahndet.

 Achtung Selbstständige: Pflicht zur Limosa-Meldung vor Beginn der Leistung.



 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in Belgien? 

Limosa-Meldung

Vor Beginn der Leistungen in Belgien ist die Entsendung von Mitarbeitenden anzumelden. Die Meldung erfolgt über ein Online-Portal und wird in Belgien "Limosa-Meldung" genannt. Auch für Selbstständige besteht die Pflicht, sich vor Beginn der Leistung über dieses Portal anzumelden.  

In der Limosa-Meldung werden folgende Daten abgefragt:

  • Daten zur Firma, die die Mitarbeitenden entsendet
  • Nennung eines Vertreters (Verbindungsperson)
  • Ort der Leistung (Arbeitsplatz)
  • Auftraggeber in Belgien
  • Art der Leistung
  • Dauer (Beginn und Ende) der Leistung
  • Daten zum / zur Mitarbeitenden (Arbeitnehmenden), der / die entsendet wird
  • täglicher Einsatzplan mit Beginn und Ende sowie Pausen

Vertreter

In Belgien ist eine Verbindungsperson im Rahmen der Meldung anzugeben. Die Verbindungsperson kann ein Mitarbeitender, der Auftraggeber vor Ort oder der Projektleiter sein. Da diese Person die Ansprechpartner gegenüber der Arbeitsmarktkontrollbehörde ist, sind bei ihr folgende Dokumente zu hinterlegen:

  • Limosa-Meldebestätigung
  • Arbeitsvertrag der entsandten Mitarbeitenden
  • A1-Nachweis
  • Arbeitszeitrapporte (Stundenzettel)
  • Auszug aus der Lohnbuchhaltung plus Auszahlungsnachweis

Auftraggeberhaftung

Bei Vergabe an Subunternehmern besteht in Belgien für Unternehmen eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Finanzbehörde und Sozialversicherung bei Leistungen im Bau- und Ausbau sowie im Bereich elektrischer Montagearbeiten. 



 Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind mitzuführen?

Bei der Verbindungsperson hinterlegt:

  • Limosa-Meldebestätigung
  • Arbeitsvertrag der entsandten Mitarbeitenden
  • A1 Nachweis
  • Arbeitszeitrapporte (Stundenzettel)
  • Auszug aus der Lohnbuchhaltung plus Auszahlungsnachweis

 Wichtig: Unterlagen am Ort der Leistung jederzeit im Fall einer Kontrolle vorhalten können.   

Sanktionen bei Nichteinhaltung:
Wurde die Limosa-Meldung nicht gemacht oder kann sie nicht vorgezeigt werden, wird mit einem Bußgeld in der Höhe von 2.400 Euro pro Arbeitnehmer geahndet. Auch die Unterschreitung von Löhnen sowie das Nichteinhalten der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten führen zu empfindlichen Strafen.  



 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima)?

Im Bereich Elektro-, Gas- und Warmwasserinstallationen ist durch das Mittelstandsministerium "Division Infrastructure" eine Zulassung zu beantragen: gas.elec@economie.fgov.be

Wallonie: Installation von Warmwasseranlagen (Solartechnik) erfordert die Zulassung beim Öffentlichen Dienst in der Wallonie.

Leistungen aus gem. Anlage A HwO gelisteten Berufen sind durch EU-Bescheinigung dem örtlichen "Guichets d'entreprises" vor Beginn der Leistung zu melden.

Darüber hinaus empfehlen wir Meister- und Gesellenbriefe in diesen Gewerken mitzuführen.



Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor?

Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, einen Construbadge (Bauausweis) sichtbar zu tragen.

Der Construbadge ist kostenpflichtig (20 Euro) und muss pro Mitarbeitendem im Bau- und Ausbau online beantragt werden. Es ist der Identifikationscode der Limosa-Meldung als Zugang miteinzugeben.



Meldungen Checkinatwork: Anwesenheitsregistrierung der Mitarbeitenden, Subunternehmer, Bauleiter

Betroffen: Leistungen im Bau- und Ausbau mit einem Nettogesamtauftragswert ab 500.000 Euro

  • Hoch- und Tiefbau
  • Renovierungsarbeiten/Instandhaltung
  • Wartungs- und Reinigungsarbeiten
  • Abrissleistungen an Immobilien und Gebäuden

Tägliche Registrierungspflicht: Die Empfangsbestätigung Limosa-1 enthält zudem einen QR-Code, mit dem sich Arbeitnehmende und Selbstständige, die Bauleistungen erbringen, auch bei Checkinatwork registrieren können.

Der Auftraggeber und das entsendete Unternehmen stehen in der Verantwortung, dass die Mitarbeitenden täglich im Anwesenheitsregister registriert sind.



Belgisches Treuemarkensystem für entsandte Arbeitnehmer aus dem Bau- und Baunebengewerbe

Es gibt Lockerungen, wenn gegenüber der Behörde OPOC (Office patronal d'organisation et de contrôle des régimes de sécurité d´existence) nachgewiesen werden kann, dass Urlaubs- und Lohnausgleichskasse und/oder ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt werden.



Belgische Assurance Décennale

2018 wurde auch in Belgien die zehnjährige Gewährleistungsversicherung für Leistungen an Gebäuden (Rohbau, Fundamente, Außenwände, Dachstruktur, Leitungen, Elektro, Heizung,  etc.) gesetzlich verbindlich eingeführt. Sie ist vor Beginn der Leistungen abzuschließen. Anbieter sind Fédérale Assurance, Allianz und AXA.



 Noch Fragen?

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos rund um das Thema Entsendung nach Belgien. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

 0711 1657-444