Neuerungen im IT-Verfahren ATLAS betreffen die Meldung und Abwicklung der Wareneinfuhr. Zoll: ATLAS-Verfahren aktualisiert
Seit Januar 2022 gibt es Neuerungen im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System). Diese betreffen u. a. die neuen ATLAS-Module „IMPOST“ und „ZELOS“.
ATLAS-IMPOST nahm seinen Betrieb zum 15. Januar 2022 auf. Hierüber läuft die Abwicklung von Importsendungen mit geringem Wert.
Da mit dem neuen MwSt.-Digitalpaket zum 1.7.2021 die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen bis 22 EUR entfiel, sind auch für Kleinsendungen Zollanmeldungen beim Import aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich nötig. Diese Zollanmeldung für Post- und Kuriersendungen (APK) mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro kann jetzt über ATLAS-IMPOST erfolgen.
ATLAS-ZELOS dient dem zentralen elektronischen Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen zwischen Zoll und Unternehmen bei der Wareneinfuhr.
Bis auf Weiteres besteht für Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit, die mit der Anwendung ZELOS angeforderten Unterlagen mit den üblichen Mitteln der Bürokommunikation an den Zoll zu übersenden. Unternehmen sind also bisher noch nicht verpflichtet, die Unterlagen über ZELOS zu übermitteln. Folgeschritte – auch für den Export – sind aber angekündigt, sodass es sinnvoll ist, sich bereits jetzt auf diese weiteren Digitalisierungsschritte vorzubereiten und sich mit dem Tool zu beschäftigen.