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AuslandsgeschäftFrankreich: Neues Klimaschutzgesetz als Chance für das baden-württembergische Handwerk

Ziele des Gesetzes zur Bekämpfung des Klimawandels

Die französische Regierung hat im Februar 2021 einen Gesetzesentwurf „zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimaauswirkungen“ vorgelegt. Dieser umfasst unter anderem die Kategorie „Wohnen und klimagerechtes Sanieren“, die für die Baubranche besonders relevant ist. An oberster Stelle steht die Optimierung der Energieeffizienz im Gebäudesektor, da dieser Bereich für 27% der französischen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Ziel der nationalen Strategie ist es daher, mehr als 20 Millionen Wohnungen bis 2050 zu sanieren. Auch für Neubauten soll es ab 2022 in Frankreich neue Regelungen bezüglich der Senkung des Energieverbrauchs geben.

Chancen für das baden-württembergische Handwerk

Im Zuge dessen werden sich in diesem Bereich viele Möglichkeiten für das deutsche Handwerk ergeben, um mit innovativen Konzepten Gebäude klimaneutral umzubauen oder zu planen:

  • Klimapositives Bauen ist, wie das Beispiel des Tour Elithis in Straßburg zeigt, auch in Frankreich ein topaktuelles Thema.
  • Handwerker aus den Gewerken Sanitär-Heizung-Klima sind gefragt, wenn es um Themen wie passive Kühlkonzepte, Lüftung, Photovoltaik-Module oder Sonnenschutz geht.

Allgemein gewinnt das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundene Umgestaltung des Bausektors in Frankreich immer mehr an Bedeutung:

  • Innovative Bautechniken,
  • Entwicklung und Einsatz neuer nachhaltiger Materialien im Bau und Ausbau
  • sowie die Unterstützung von Bauprojekten durch digitale Tools sind gefragt und werden von „France Relance“, dem französischen Wiederaufbauplan, finanziell unterstützt.

Für baden-württembergische Handwerksbetriebe ergeben sich dadurch viele Anknüpfungspunkte, Kooperationsmöglichkeiten und Geschäftschancen im benachbarten Frankreich.



 

Update 2022: Eine neue Wärme- und Klimaschutzverordnung (Réglementation environnementale, RE2020) tritt in Kraft.

Sie gilt bereits seit dem 1. Januar 2022 für Bauanträge für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser. Büro- und Unterrichtsgebäude folgen ab 1. Juli 2022.

Der  ZDH informiert ausführlich zum Thema.



Megan Peiker

Außenwirtschaftsberaterin

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