Entsendung Niederlande Handwerk International Baden-Württemberg
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Wir geben einen Überblick über Meldepflichten, mitzuführende Unterlagen und andere wesentliche Punkte, die bei der Entsendung in die Niederlande zu beachten sind.Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen in die Niederlande

Gerne beraten wir Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags in den Niederlanden.

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 Meldepflicht: Muss ich meine Dienstleistung in den Niederlanden anmelden?

Alle vorübergehenden Dienstleistungen ausländischer Unternehmen und auch Subunternehmen, die Mitarbeiter entsenden, sind vor Beginn der Leistung in den Niederlanden zu melden.

Auch bestimmte Selbstständige, die in den Niederlanden vorübergehende Leistungen erbringen, sind meldepflichtig. Sie müssen sich vor Beginn der Leistung über die Entsendeplattform anmelden. Welche Branchen das betrifft, können Sie auf der  Website des niederländischen Ministeriums für Arbeit und Soziales überprüfen.

Beispielsweise ist das gesamte Bau- und Ausbauhandwerk wie auch der Metall- und Maschinenbau von dieser Meldepflicht erfasst.





 Wo mache ich die Entsendemeldung meiner Mitarbeiter in den Niederlanden?

Die Entsendemeldung erfolgt über die Entsendeplattform de Niederlande.



Im Rahmen der Meldung werden folgende Daten abgefragt:

  • Firma und Geschäftsadresse des Auftragnehmers
  • Auftraggeber
  • Dauer, Beginn und Ende der Leistung
  • Anschrift/Ort der Leistung in den Niederlanden
  • Kontaktperson
  • Daten der Mitarbeiter, die entsendet werden (Name, Geburtsdatum, Qualifikation, Arbeitsvertrag, Auszug aus der Lohnbuchhaltung)


Kontaktperson:

Die Kontaktperson ist die Ansprechpartnerin bei Kontrollen in den Niederlanden und muss sich für die Dauer der Leistung in den Niederlanden aufhalten.

Als Kontaktperson möglich ist:

  • der niederländische Auftraggeber
  • einer ihrer Mitarbeiter
  • Projektleiter,
  • der Inhaber/Geschäftsführer
  • ein in den Niederlanden ansässiger Fiskalvertreter


Auftraggeber:  

Der Auftraggeber (Dienstleistungsempfänger) wird benachrichtigt, wenn die Meldung erfolgt ist. Er kann diese online einsehen und ist verpflichtet zu kontrollieren, ob die Meldung korrekt ist.

Dieselben gesetzlich verbindlichen Kontrollvorschriften gelten auch für Subunternehmer. 





Unterlagen: Welche Dokumente und Nachweise sind bei der Entsendung in die Niederlande mitzuführen?

  • EU-Bescheinigung
  • A1 pro Mitarbeiter
  • Kopie der Meldung
  • Auftragsbestätigung

Darüber hinaus sind am Ort der Leistung für den Fall einer Kontrolle verpflichtend bereit zu halten:  

  • Arbeitsverträge
  • Lohnzettel
  • Arbeitszeitnachweise
  • Nachweis Auszahlung des Lohns der Mitarbeiter, die entsendet werden

Die Unterlagen müssen noch 5 Jahre den niederländischen Behörden zur Verfügung stehen.

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

Nichteinhalten der gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten werden mit hohen Geldbußen sanktioniert.

 

Ausnahmen von der Meldepflicht (Monteursklausel) - Voraussetzungen:

  • Lieferung hochtechnologischer Maschinen und Produktionsanlagen an niederländische Industrieunternehmen.
  • Aufbau erfordert Fachkenntnis und das Know-how des ausländischen Lieferanten, damit der Empfänger in den Niederlanden die technische Anlage oder Installation schnell in Betrieb nehmen kann.
  • Die Arbeiten dürfen 8 Tage nicht überschreiten. Übersteigt die Installationsdauer diesen Zeitraum, besteht auch hier Meldepflicht.  




 Gibt es Besonderheiten für regulierte Gewerke (u.a. Elektro, Sanitär, Heizung, Klima) in den Niederlanden?

Besonderheiten für Elektro-/Gasinstallation, Kälteanlagenbau, Solarzellen und- Photovoltaik:

Eine Zertifizierung ist erforderlich und formell zu beantragen.



Gibt es besondere Bestimmungen für den Bausektor in den Niederlanden?

Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen:

Erstellen eines Sicherheitsplans sowie Benennung eines  Verantwortlichen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.







 Muss ich mich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren?

Eine steuerliche Registrierung ist notwendig bei Aufträgen für Privatkunden oder für den Fall, dass der Auftraggeber in den Niederlanden nicht umsatzsteuerlich registriert ist.





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